Böllerordnung Gemäß der Vereinssatzung erlässt der Schützenverein Sennfeld 1900 e.V. nachstehende Ordnung. Sie wurde von der Böllergruppe am 06.09.2020 beschlossen. Diese Ordnung ist bestätigt durch den Beschluss des Vereinsausschusses vom 07.09.2020. § 1 Mitgliedschaft Zur Böllergruppe gehören die Mitglieder des Vereins, die eine gültige Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes nachweisen können. Der Schießleiter der Böllergruppe benötigt diese Erlaubnis nicht. § 2 Zweck Zweck der Vereinigung ist die Förderung und Ausübung des Böllerschießens als Element des bayerischen Brauchtums. § 3 Führung und Verwaltung 1. Die Böllergruppe führt und verwaltet sich selbst nach Maßgabe dieser Ordnung und im Rahmen der Satzung des Vereins. 2. Sie erkennt die Böllerordnung des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. an und orientiert sich an den „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen. 3. Sie entscheidet über ihre Haushaltsmittel in eigener Zuständigkeit. 4. Der Vereinsausschuss ist berechtigt, sich über die Gesellschaftsführung der Böllergruppe zu unterrichten. Er kann Beschlüsse, die gegen die Satzung oder deren Sinn und Zweck verstoßen oder ihr widersprechen, beanstanden und sie zur erneuten Beratung zurückgeben. Werden sie nicht geändert, entscheidet der Vereinsausschuss. § 4 Böllergruppenversammlung 1. Das Organ der Böllergruppe ist die Böllergruppenversammlung. 2. Der Böllerkommandant leitet die Sitzung der Böllergruppenversammlung und vertritt die Böllerschützen im Vereinsausschuss und bei den Verbandssitzungen. 3. Die Böllergruppenversammlung wählt den Böllerkommandanten immer vor den Neuwahlen des Vereins. 4. Die Böllergruppenversammlung findet unregelmäßig statt. Sie muss allerdings im Jahr mit Neuwahlen spätestens einen Tag vor der Jahreshauptversammlung des Vereins stattfinden. 5. Eine außerordentliche Böllergruppenversammlung kann der Böller-kommandant jederzeit einberufen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Böllergruppe es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. 6. Die Böllergruppenversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Böllergruppe zusammen. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Böllergruppe mit je einer Stimme. § 5 Anlässe für den Einsatz der Böllergruppe Zu nachfolgenden Anlässen kann ein Einsatz der Böllergruppe beantragt werden: a) Geburtstage von Mitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens; als Anlass zählen die Geburtstage 50., 60., 65., 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100.; ab dem 100. Geburtstag zählt jeder Geburtstag; b) Hochzeit und goldene Hochzeit von Mitgliedern; c) Beerdigungen von Mitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens; d) Abholen des amtierenden Schützenkönigs am Vogelschuss; e) Proklamation des Vogelkönigs; f) Weltliche Feste (z.B. Erntedankfest, Neujahrsempfang); g) Proklamationen anlässlich von Preisschießen (z.B. Gaukönigsschießen, Main-Steigerwald- Freundschaftsschießen); h) Jubiläen (z.B. 100 Jahre) von Vereinen aus Sennfeld oder befreundeten Vereinen; i) Böllerschützentreffen j) Übungsschießen § 6 Regeln für den Einsatz der Böllergruppe 1. Das Böllerschießen muss der betreffenden Kommune mitgeteilt werden. 2. Vor dem Schießen muss die zuständige Polizeidienststelle verständigt werden. 3. Nachbarn sollen nach Möglichkeit vor dem Böllern verständigt werden. 4. Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes und die aktuelle Beschussbescheinigung müssen mitgeführt werden. 5. Die Vorschriften des „Handbuches für Böllerschützen“ gelten uneingeschränkt. 6. Es darf nur auf und nach Anweisung des Schießleiters geschossen werden. 7. Böllergeräte und Salutwaffen ohne gültigem Beschusszeichen dürfen nicht verwendet werden. 8. Die Anzahl der teilnehmenden Böllerschützen sollte vier Schützen nicht unterschreiten. 9. Die Böllerschützen sollten möglichst einheitlich in Böllerkleidung auftreten. § 7 Arten des Schießens 1. Die nachfolgenden Kommandos können vom Schießleiter zur Koordinierung ausgegeben werden: a) „Laden zum …“ (z.B. Salut); b) „Gemeinsam verdämmen“; c) „Böller hoch“ d) „Zündhütchen setzen“; e) „Hahn spannen“; f) „Gebt Feuer“; 2. Die nachfolgenden Schussfolgen können bei einem Böllerschießen durchgeführt werden: a) Einzelkommando: jeder Schütze bekommt vom Schießleiter ein gesondertes Schießkommando; b) Langsames Reihenfeuer: der erste Schütze bekommt vom Schießleiter eine Schussfreigabe; die weiteren Schützen schießen selbständig nacheinander; der Zeitabstand zwischen den Schüssen sollte 3 Sekunden nicht unterschreiten; c) Schnelles Reihenfeuer: der erste Schütze bekommt vom Schießleiter eine Schussfreigabe; die weiteren Schützen schießen selbständig, unmittelbar nacheinander; d) Salut: alle Schützen schießen zeitgleich auf das Kommando des Schießleiters; e) Doppelschlag: der erste Schütze bekommt vom Schießleiter eine Schussfreigabe; immer zwei Schützen schießen ein Schnelles Reihenfeuer; zwischen den schnellen Reihenfeuern erfolgt eine Pause von 3 Sekunden; Sennfeld, den 7. September.2020