Böllerordnung
Gemäß
der
Vereinssatzung
erlässt
der
Schützenverein
Sennfeld
1900
e.V.
nachstehende
Ordnung.
Sie
wurde
von
der
Böllergruppe
am
06.09.2020
beschlossen.
Diese
Ordnung
ist
bestätigt
durch
den
Beschluss des Vereinsausschusses vom 07.09.2020.
§ 1 Mitgliedschaft
Zur
Böllergruppe
gehören
die
Mitglieder
des
Vereins,
die
eine
gültige
Erlaubnis
nach
§
27
des
Sprengstoffgesetzes
nachweisen
können.
Der
Schießleiter
der
Böllergruppe
benötigt
diese
Erlaubnis
nicht.
§ 2 Zweck
Zweck
der
Vereinigung
ist
die
Förderung
und
Ausübung
des
Böllerschießens
als
Element
des
bayerischen Brauchtums.
§ 3 Führung und Verwaltung
1.
Die
Böllergruppe
führt
und
verwaltet
sich
selbst
nach
Maßgabe
dieser
Ordnung
und
im
Rahmen der Satzung des Vereins.
2.
Sie
erkennt
die
Böllerordnung
des
Bayerischen
Sportschützenbundes
e.V.
an
und
orientiert
sich
an
den
„Sicherheitsregeln
für
Böllerschützen“
des
Bayerischen
Staatsministeriums
für
Arbeit
und
Sozialordnung,
Familien und Frauen.
3.
Sie entscheidet über ihre Haushaltsmittel in eigener Zuständigkeit.
4.
Der
Vereinsausschuss
ist
berechtigt,
sich
über
die
Gesellschaftsführung
der
Böllergruppe
zu
unterrichten.
Er
kann
Beschlüsse,
die
gegen
die
Satzung
oder
deren
Sinn
und
Zweck
verstoßen
oder
ihr
widersprechen,
beanstanden
und
sie
zur
erneuten
Beratung
zurückgeben.
Werden
sie
nicht
geändert,
entscheidet
der
Vereinsausschuss.
§ 4 Böllergruppenversammlung
1.
Das Organ der Böllergruppe ist die Böllergruppenversammlung.
2.
Der
Böllerkommandant
leitet
die
Sitzung
der
Böllergruppenversammlung
und
vertritt
die
Böllerschützen
im Vereinsausschuss und bei den Verbandssitzungen.
3.
Die Böllergruppenversammlung wählt den Böllerkommandanten immer vor den Neuwahlen des Vereins.
4.
Die
Böllergruppenversammlung
findet
unregelmäßig
statt.
Sie
muss
allerdings
im
Jahr
mit
Neuwahlen
spätestens einen Tag vor der Jahreshauptversammlung des Vereins stattfinden.
5.
Eine
außerordentliche
Böllergruppenversammlung
kann
der
Böller-kommandant
jederzeit
einberufen.
Er
muss
sie
einberufen,
wenn
mindestens
ein
Drittel
der
Mitglieder
der
Böllergruppe
es
schriftlich
unter
Angabe der Gründe verlangt.
6.
Die
Böllergruppenversammlung
setzt
sich
aus
den
Mitgliedern
der
Böllergruppe
zusammen.
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Böllergruppe mit je einer Stimme.
§ 5 Anlässe für den Einsatz der Böllergruppe
Zu nachfolgenden Anlässen kann ein Einsatz der Böllergruppe beantragt werden:
a)
Geburtstage
von
Mitgliedern
und
Personen
des
öffentlichen
Lebens;
als
Anlass
zählen
die
Geburtstage
50.,
60.,
65.,
70.,
75.,
80.,
85.,
90.,
95.
und
100.;
ab
dem
100.
Geburtstag
zählt
jeder
Geburtstag;
b)
Hochzeit und goldene Hochzeit von Mitgliedern;
c)
Beerdigungen von Mitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens;
d)
Abholen des amtierenden Schützenkönigs am Vogelschuss;
e)
Proklamation des Vogelkönigs;
f)
Weltliche Feste (z.B. Erntedankfest, Neujahrsempfang);
g)
Proklamationen
anlässlich
von
Preisschießen
(z.B.
Gaukönigsschießen,
Main-Steigerwald-
Freundschaftsschießen);
h)
Jubiläen (z.B. 100 Jahre) von Vereinen aus Sennfeld oder befreundeten Vereinen;
i)
Böllerschützentreffen
j)
Übungsschießen
§ 6 Regeln für den Einsatz der Böllergruppe
1.
Das Böllerschießen muss der betreffenden Kommune mitgeteilt werden.
2.
Vor dem Schießen muss die zuständige Polizeidienststelle verständigt werden.
3.
Nachbarn sollen nach Möglichkeit vor dem Böllern verständigt werden.
4.
Die
Erlaubnis
nach
§
27
des
Sprengstoffgesetzes
und
die
aktuelle
Beschussbescheinigung
müssen
mitgeführt werden.
5.
Die Vorschriften des „Handbuches für Böllerschützen“ gelten uneingeschränkt.
6.
Es darf nur auf und nach Anweisung des Schießleiters geschossen werden.
7.
Böllergeräte und Salutwaffen ohne gültigem Beschusszeichen dürfen nicht verwendet werden.
8.
Die Anzahl der teilnehmenden Böllerschützen sollte vier Schützen nicht unterschreiten.
9.
Die Böllerschützen sollten möglichst einheitlich in Böllerkleidung auftreten.
§ 7 Arten des Schießens
1.
Die nachfolgenden Kommandos können vom Schießleiter zur Koordinierung ausgegeben werden:
a)
„Laden zum …“ (z.B. Salut);
b)
„Gemeinsam verdämmen“;
c)
„Böller hoch“
d)
„Zündhütchen setzen“;
e)
„Hahn spannen“;
f)
„Gebt Feuer“;
2.
Die nachfolgenden Schussfolgen können bei einem Böllerschießen durchgeführt werden:
a)
Einzelkommando: jeder Schütze bekommt vom Schießleiter ein gesondertes Schießkommando;
b)
Langsames
Reihenfeuer:
der
erste
Schütze
bekommt
vom
Schießleiter
eine
Schussfreigabe;
die
weiteren
Schützen
schießen
selbständig
nacheinander;
der
Zeitabstand
zwischen
den
Schüssen
sollte
3 Sekunden nicht unterschreiten;
c)
Schnelles
Reihenfeuer:
der
erste
Schütze
bekommt
vom
Schießleiter
eine
Schussfreigabe;
die
weiteren Schützen schießen selbständig, unmittelbar nacheinander;
d)
Salut:
alle
Schützen
schießen
zeitgleich
auf
das
Kommando
des
Schießleiters;
e)
Doppelschlag:
der
erste
Schütze
bekommt
vom
Schießleiter
eine
Schussfreigabe;
immer
zwei
Schützen
schießen
ein
Schnelles Reihenfeuer; zwischen den schnellen Reihenfeuern erfolgt eine Pause von 3 Sekunden;
Sennfeld, den 7. September.2020